Missverständnisse zu Licht in Lüftungsanlagen. Das größte Missverständnis zu Licht in Lüftungsanlagen ist, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Ist dem wirklich so? Unser Live Webinar powered by cci Dialog GmbH am Freitag, den 13. Oktober ab 10 Uhr beschäftigt sich mit exakt dieser Frage!
Ein weiteres Missverständnis, ist die Annahme, dass in Lüftungsnormen nichts zur Beleuchtung geregelt wird. So wird in der Europäischen Küchenlüftung Norm EN 16282 sowohl in Teil 2 wie auch im Teil 3 unter anderem folgendes sehr deutlich angesprochen:
1.) Die Anforderungen an die Beleuchtung müssen der EN 12464-1:2011, 5.3, entsprechen.
2.) Die erforderliche Anzahl von Leuchten zur Erreichung der Beleuchtungsstärke muss nach EN 12665 und EN 12464-1 berechnet werden.
3.) Wenn eine Küchenlüftungsdecke oder Haube mit einer Beleuchtung gebaut wird, muss diese flächenbündig integriert und mit IP54 vorzugsweise IP65 ausgeführt werden. Aufbauleuchten sind nicht zulässig.
Anmeldung zum Live Webinar
Auch hierzu informieren wir in unserem Live Webinar powered by cci Dialog GmbH am Freitag, den 13. Oktober ab 10 Uhr. Hier geht es zur kostenlosen Anmeldung:
Wie man Licht in Lüftungsanlagen perfekt einsetzt
Wie wichtig eine Beleuchtung ist und welche Missverständnisse hierzu nach wie vor oft vorliegen, zeigt auch ein aktuelles Video des SWR Marktcheck. In diesem Video wird gezeigt, welch hohes Einsparpotential eine moderne LED-Beleuchtung hat, welche Qualitätsunterschiede es gibt und was bei der Planung alles beachtet werden muss.
T5 und T8 Leuchtstoffröhren seit August 2023 verboten!
Seit dem 25. August 2023 greift für Lampen mit Leuchtstoffröhren das Verbot der EU-Richtlinie. Das Verbot dient zur Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (engl. RoHS – Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment).Seit dem 25. August 2023 darf niemand mehr T8- und T5-Lampen verkaufen. Alle Details hierzu in unserem Live Webinar im Oktober und in einem aktuellen Blog-Artikel: